www.familieunderziehung.ch   www.familieunderziehung.ch
   Über uns  Aktivitäten  Kontakt  Und mehr
   
+ Statuten
 Statutenseiten    Statuten - IV. Rechnungswesen  und  V. Schlussbestimmungen
I. Name, Zweck und Grundsatz

II. Mitgliedschaft

III. Organisation

IV. Rechnungswesen

V. Schlussbestimmungen

Anhang - Reglement
  12. Die ordentliche Generalversammlung bestimmt die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages. Die Beiträge sind bis Ende Mai einzuzahlen. Den Vorstandsmitgliedern und den Ehrenmitgliedern kann der Jahresbei-trag erlassen werden. Die Mitgliederbeiträge sind im Anhang (Reglement 2) fixiert.

13. Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
1. Mitgliederbeiträgen
2. Spenden

14. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Vereinsmitglieder können deshalb weder persönlich behaftet noch zu Nachschüssen verpflichtet werden.

Schlussbestimmungen
15. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des ZGB.

16. Das Vereinsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Jahresrechnung schliesst jeweils mit dem 31.12.

17. Die vorliegenden Statuten treten mit dem Tage ihrer Annahme durch die ordentliche Generalversammlung vom 17. Januar 2004 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 31.08.1990.

Zürich, 17.01.04
Die Präsidentin / Der Präsident:
i.V. Andrea Kuhn

ein weiteres Vorstandsmitglied:
Manuel Frei, Kassier

Integrierender Bestandteil dieser Statuten bilden das Reglement Nr. 1 und Nr. 2.
           
    Vereinigung Familie & Erziehung • Postfach 2420 • CH-8645 Jona