| Statutenseiten | | Statuten - IV. Rechnungswesen und V. Schlussbestimmungen |
I. Name, Zweck und Grundsatz II. Mitgliedschaft III. Organisation IV. Rechnungswesen V. Schlussbestimmungen Anhang - Reglement | | 12. Die ordentliche Generalversammlung bestimmt die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages. Die Beiträge sind bis Ende Mai einzuzahlen. Den Vorstandsmitgliedern und den Ehrenmitgliedern kann der Jahresbei-trag erlassen werden. Die Mitgliederbeiträge sind im Anhang (Reglement 2) fixiert. 13. Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus: 1. Mitgliederbeiträgen 2. Spenden 14. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Vereinsmitglieder können deshalb weder persönlich behaftet noch zu Nachschüssen verpflichtet werden. Schlussbestimmungen 15. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des ZGB. 16. Das Vereinsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Jahresrechnung schliesst jeweils mit dem 31.12. 17. Die vorliegenden Statuten treten mit dem Tage ihrer Annahme durch die ordentliche Generalversammlung vom 17. Januar 2004 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 31.08.1990. Zürich, 17.01.04 Die Präsidentin / Der Präsident: i.V. Andrea Kuhn ein weiteres Vorstandsmitglied: Manuel Frei, Kassier Integrierender Bestandteil dieser Statuten bilden das Reglement Nr. 1 und Nr. 2. |