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+ Statuten
 Statutenseiten    Statuten - II. Mitgliedschaft
I. Name, Zweck und Grundsatz

II. Mitgliedschaft

III. Organisation

IV. Rechnungswesen

V. Schlussbestimmungen

Anhang - Reglement
  5. Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und juristische Personen sein, die sich für den Vereinszweck einsetzen wollen und die Grundsatzerklärung (Reglement 1) anerkennen.

6. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch den Vorstand.

7. Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand per Ende des Kalenderjahres;
2. durch Ausschluss, den der Vorstand im Interesse des Vereinswohls aussprechen kann. Dabei muss der Vorstand keine Gründe angeben. Gegen den Ausschlussentscheid des Vorstands kann an die Generalversammlung rekurriert werden. Der Entscheid der Generalversammlung ist endgültig.
           
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