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I. Name, Zweck und Grundsatz II. Mitgliedschaft III. Organisation IV. Rechnungswesen V. Schlussbestimmungen Anhang - Reglement | | 1. Unter dem Namen VEREINIGUNG FAMILIE UND ERZIEHUNG besteht mit Sitz in Zürich ein Verein i.S. der Art. 60ff ZGB. Der Verein ist in politischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Hinsicht völlig unabhängig. 2. Der Vereinszweck besteht in der Vereinigung von Personen, die interessiert sind, die Familie als Grundstein der Gesellschaft zu fördern, sowie darin, die Ausbildung der Eltern in ihrer Erzieherrolle zu verbessern. 3. Der Verein richtet sich in seinen Bemühungen nach den Erkenntnissen, die in der Grundsatzerklärung festgelegt sind. (die Grundsatzerklärung ist Anhang als Reglement 1 vermerkt!) 4. Der Verein entfaltet zur Erreichung seiner Ziele folgende Tätigkeiten: 1. Organisation und Durchführung von Elternbildungsseminaren und Vorträgen. 2. Austausch von Information, Dokumentation und Erfahrung unter den Eltern sowie Förderung von freundschaftlichen Beziehungen unter den Familien. 3. Förderung der Ausbildung von Moderatoren und Gruppenleitern für Elternbildungsseminare. 4. Aufbau von internationalen Kontakten mit gleichartigen Vereinigungen durch Teilnahme an internationalen Kongressen und Tagungen. 5. Der Vorstand kann weitere Tätigkeiten der ordentlichen Generalversammlung vorschlagen bzw. beantragen. |